ECLI:EU:C:2011:829•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Dezember 2011.#Alcoa Trasformazioni Srl gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Vorzugstarife für die Lieferung von elektrischem Strom - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs - Dringlichkeit.#Rechtssache C-446/10 P(R).
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Dezember 2011.#Alcoa Trasformazioni Srl gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Vorzugstarife für die Lieferung von elektrischem Strom - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs - Dringlichkeit.#Rechtssache C-446/10 P(R).
ECLI:EU:C:2011:829Eu Presid C14.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. Juli 2010 – Alcoa Trasformazioni/Kommission (T‑177/10 R) – Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C(2009) 8112 final der Kommission vom 19. November 2009 über die staatlichen Beihilfen C 38/A/2004 (ex NN 58/2004) und C 36/B/2006 (ex NN 38/2006), die die Italienische Republik der Alcoa Trasformazioni Srl gewährt hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Alcoa Trasformazioni Srl trägt die Kosten.
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