ECLI:EU:C:2010:748•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Dezember 2010.#Ioan Anghel gegen Direcţia Generală a Finanţelor Publice Bacău und Administraţia Finanţelor Publice Bacău.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Curtea de Apel Bacău - Rumänien.#Vorabentscheidungsersuchen - Fehlende Sachverhaltsdarstellung - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-441/10.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Dezember 2010.#Ioan Anghel gegen Direcţia Generală a Finanţelor Publice Bacău und Administraţia Finanţelor Publice Bacău.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Curtea de Apel Bacău - Rumänien.#Vorabentscheidungsersuchen - Fehlende Sachverhaltsdarstellung - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-441/10.
ECLI:EU:C:2010:748Eu Chamb 05 C07.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Curte de Apel Bacău, Secţia Comercială, Contencios Administrativ şi Fiscal – Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtwagen – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen in einem Mitgliedstaat – Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit Art. 110 AEUV – Ungleichbehandlung gegenüber Gebrauchtwagen, die in diesem Mitgliedstaat bereits zugelassen sind und bei einer späteren Veräußerung und erneuten Zulassung nicht der Steuer unterliegen
Tenor
Tenor
Das mit Entscheidung vom 1. September 2010 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Bacău ist offensichtlich unzulässig.
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