ECLI:EU:C:2011:37•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. Januar 2011.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Éditions Odile Jacob SAS.#Vorläufiger Rechtsschutz - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente, die ein Fusionskontrollverfahren betreffen - Entscheidung der Kommission - Verweigerter Zugang zu Dokumenten - Urteil des Gerichts - Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission - Antrag auf Aussetzung der Durchführung des Urteils des Gerichts - Dringlichkeit.#Rechtssache C-404/10 P-R.
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. Januar 2011.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Éditions Odile Jacob SAS.#Vorläufiger Rechtsschutz - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente, die ein Fusionskontrollverfahren betreffen - Entscheidung der Kommission - Verweigerter Zugang zu Dokumenten - Urteil des Gerichts - Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission - Antrag auf Aussetzung der Durchführung des Urteils des Gerichts - Dringlichkeit.#Rechtssache C-404/10 P-R.
ECLI:EU:C:2011:37Eu Presid C31.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Juni 2010, Éditions Jacob/Kommission (T-237/05), mit dem das Gericht die Entscheidung der Kommission vom 7. April 2005 (D [2005]3286) für nichtig erklärt hat, soweit sie der Klägerin den Zugang zu den Dokumenten über das Fusionskontrollverfahren Nr. COMP/M.2978: Lagardère/Natexis/VUP verweigert hat – Dokumente, die Fusionskontrollverfahren betreffen – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten – Pflicht des betroffenen Organs zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung des Inhalts der im Zugangsantrag angeführten Dokumente
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes der Europäischen Kommission wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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