ECLI:EU:C:2010:737•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 6. Dezember 2010.#Adrian Băilă gegen Administraţia Finanţelor Publice a Municipiului Craiova und Administraţia Fondului pentru Mediu.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunalul Dolj - Rumänien.#Vorabentscheidungsersuchen - Fehlender Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-377/10.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 6. Dezember 2010.#Adrian Băilă gegen Administraţia Finanţelor Publice a Municipiului Craiova und Administraţia Fondului pentru Mediu.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunalul Dolj - Rumänien.#Vorabentscheidungsersuchen - Fehlender Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-377/10.
ECLI:EU:C:2010:737Eu Chamb 05 C06.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal Dolj – Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtwagen – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen in einem bestimmten Mitgliedstaat – Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit Art. 110 AEUV – Zeitweilige Befreiung für Fahrzeuge mit bestimmten Merkmalen
Tenor
Tenor
Das mit Entscheidung vom 9. Juni 2010 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Dolj ist offensichtlich unzulässig
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