ECLI:EU:C:2011:148•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 14. März 2011.#Ravensburger AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke MEMORY - Nichtigkeitsverfahren - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c.#Rechtssache C-369/10 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 14. März 2011.#Ravensburger AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke MEMORY - Nichtigkeitsverfahren - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c.#Rechtssache C-369/10 P.
ECLI:EU:C:2011:148Eu Chamb 05 C14.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Mai 2010, Ravensburger/HABM (T‑108/09), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 305/2008‑2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 8. Januar 2009 abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung, die Wortmarke „MEMORY“ für Waren der Klassen 9 und 28 im Rahmen des von Educa Borras gestellten Antrags für nichtig zu erklären, zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Ravensburger AG trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.