ECLI:EU:C:2010:768•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 15. Dezember 2010.#Angel Lorenzo González Alonso gegen Nationale Nederlanden Vida Cia De Seguros y Reaseguros SAE.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Audiencia Provincial de Oviedo - Spanien.#Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-352/10.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 15. Dezember 2010.#Angel Lorenzo González Alonso gegen Nationale Nederlanden Vida Cia De Seguros y Reaseguros SAE.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Audiencia Provincial de Oviedo - Spanien.#Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-352/10.
ECLI:EU:C:2010:768Eu Chamb 05 C15.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Audiencia Provincial de Oviedo – Auslegung von Art. 3 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. L 372, S. 31) – Außerhalb eines Geschäftsraums geschlossener Vertrag, in dem eine Lebensversicherung gegen Zahlung einer in verschiedene Anlageprodukte desselben Unternehmens zu investierenden monatlichen Prämie angeboten wird
Tenor
Tenor
Das mit Entscheidung vom 22. Juni 2010 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Oviedo ist offensichtlich unzulässig.
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