ECLI:EU:C:2011:167•Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 18. März 2011.#David Montoya Medina gegen Fondo de Garantía Salarial und Universidad de Alicante.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana - Spanien.#Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Sektor - Anspruch auf die Dreijahresdienstalterszulage - Diskriminierungsverbot.#Rechtssache C-273/10.
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 18. März 2011.#David Montoya Medina gegen Fondo de Garantía Salarial und Universidad de Alicante.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana - Spanien.#Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Sektor - Anspruch auf die Dreijahresdienstalterszulage - Diskriminierungsverbot.#Rechtssache C-273/10.
ECLI:EU:C:2011:167Eu Chamb 06 C18.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana – Auslegung von Paragraf 4 Nr. 1 des Anhangs der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (ABl. L 175, S. 43) – Mit einer öffentlichen Universität geschlossene Arbeitsverträge für Lehr- und Forschungspersonal – Ausschluss bestimmter Vergünstigungen bei befristeten Verträgen
Tenor
Tenor
Paragraf 4 Nr. 1 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge als Anhang beigefügt ist, ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Anspruch auf eine Dienstalterszulage ohne objektiven Grund lediglich Dozenten mit unbefristetem Arbeitsvertrag, nicht jedoch Dozenten mit befristetem Arbeitsvertrag gewährt wird, obgleich sich diese beiden Kategorien von Arbeitnehmern in einer vergleichbaren Lage befinden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.