ECLI:EU:C:2010:551•Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 24. September 2010.#Francisco Pérez Guerra gegen BNP Paribas und Königreich Spanien.#Rechtsmittel - Von einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine andere natürliche oder juristische Person und gegen einen Mitgliedstaat erhobene Klage - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-142/10 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 24. September 2010.#Francisco Pérez Guerra gegen BNP Paribas und Königreich Spanien.#Rechtsmittel - Von einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine andere natürliche oder juristische Person und gegen einen Mitgliedstaat erhobene Klage - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-142/10 P.
ECLI:EU:C:2010:551Eu Chamb 08 C24.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 11. Februar 2010, Pérez Guerra/BNP Paribas und Spanien (T‑3/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Feststellung des Eigentums an einem Pensionsfonds sowie des Anspruchs auf Zahlung der aus diesem Rechtsgrund geschuldeten Beträge wegen offensichtlicher Unzuständigkeit abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Pérez Guerra trägt seine eigenen Kosten.
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