ECLI:EU:C:2010:558•Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 29. September 2010.#VAV-Autovermietung GmbH gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Douane Zuid, kantoor Roosendaal.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Rechtbank Breda - Niederlande.#Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG bis 55 EG - Kraftfahrzeuge - Benutzung eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen und gemieteten Kraftfahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat - Besteuerung dieses Fahrzeugs im letztgenannten Mitgliedstaat bei seiner ersten Benutzung auf dem inländischen Straßennetz.#Rechtssache C-91/10.
Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 29. September 2010.#VAV-Autovermietung GmbH gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Douane Zuid, kantoor Roosendaal.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Rechtbank Breda - Niederlande.#Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG bis 55 EG - Kraftfahrzeuge - Benutzung eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen und gemieteten Kraftfahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat - Besteuerung dieses Fahrzeugs im letztgenannten Mitgliedstaat bei seiner ersten Benutzung auf dem inländischen Straßennetz.#Rechtssache C-91/10.
ECLI:EU:C:2010:558Eu Chamb 07 C29.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Rechtbank Breda – Auslegung von Art. 56 AEUV bis 62 AEUV – Nationale Regelung, die die Erhebung einer Zulassungssteuer bei der ersten Benutzung eines Fahrzeugs auf dem inländischen Straßennetz vorsieht
Tenor
Tenor
Die Art. 49 EG bis 55 EG stehen der Anwendung einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegen, wonach eine Person, die in einem Mitgliedstaat wohnhaft oder ansässig ist und hauptsächlich in diesem Mitgliedstaat ein in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes und gemietetes Kraftfahrzeug benutzt, bei der ersten Benutzung dieses Fahrzeugs auf dem Straßennetz des erstgenannten Mitgliedstaats eine Steuer zu entrichten hat, deren Höhe ohne Berücksichtigung der Dauer des Mietvertrags über dieses Fahrzeug oder der Dauer seiner Benutzung auf dem fraglichen Straßennetz berechnet wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.