ECLI:EU:C:2010:493•Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 2. September 2010.#Mehmet Salih Bayramoglu gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Nicht ordnungsgemäße Anträge - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-28/10 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 2. September 2010.#Mehmet Salih Bayramoglu gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Nicht ordnungsgemäße Anträge - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-28/10 P.
ECLI:EU:C:2010:493Eu Chamb 02 C02.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 24. September 2009, Bayramoglu/Parlament und Rat (T‑110/09), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2004/511/EG des Rates vom 10. Juni 2004 über die Vertretung des zyprischen Volkes im Europäischen Parlament im Fall einer Lösung der Zypern-Frage als offensichtlich unzulässig abgewiesen hat – Verspätete Klageerhebung
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Bayramoglu trägt die Kosten.
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