ECLI:EU:C:2011:306•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2011.#Giampietro Torresan gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke CANNABIS - Nichtigkeitsverfahren - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c.#Rechtssache C-5/10 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2011.#Giampietro Torresan gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke CANNABIS - Nichtigkeitsverfahren - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c.#Rechtssache C-5/10 P.
ECLI:EU:C:2011:306Eu Chamb 05 C16.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 19. November 2009, Torresan/HABM (T 234/06), mit dem das Gericht eine Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Juni 2006 (Sache R 517/2005‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Klosterbrauerei Weissenohe GmbH & Co. KG und Giampietro Torresan abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Torresan trägt die Kosten.
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