ECLI:EU:C:2010:269•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Mai 2010.#Giampietro Torresan gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf Aussetzung der Durchführung des angefochtenen Urteils - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CANNABIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Dringlichkeit.#Rechtssache C-5/10 P-R.
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Mai 2010.#Giampietro Torresan gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf Aussetzung der Durchführung des angefochtenen Urteils - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CANNABIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Dringlichkeit.#Rechtssache C-5/10 P-R.
ECLI:EU:C:2010:269Eu Presid C12.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 19. November 2009, Torresan/HABM (T‑234/06), mit dem das Gericht eine Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Juni 2006 (Sache R 517/2005‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Klosterbrauerei Weissenohe GmbH & Co. KG und Giampietro Torresan abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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