ECLI:EU:C:2011:227•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 7. April 2011.#Europäische Kommission gegen Irland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/85/EG - Asylrecht - Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Mindestnormen - Keine vollständige Umsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-431/10.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 7. April 2011.#Europäische Kommission gegen Irland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/85/EG - Asylrecht - Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Mindestnormen - Keine vollständige Umsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-431/10.
ECLI:EU:C:2011:227Eu Chamb 07 C07.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (ABl. L 326, S. 13) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 43 der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Irland trägt die Kosten des Verfahrens .
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