ECLI:EU:C:2011:50•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2011.#Europäische Kommission gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur - Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form - Kein Erlass nationaler Umsetzungsmaßnahmen.#Rechtssache C-395/10.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2011.#Europäische Kommission gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur - Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form - Kein Erlass nationaler Umsetzungsmaßnahmen.#Rechtssache C-395/10.
ECLI:EU:C:2011:50Eu Chamb 06 C03.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108, S. 1) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
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