Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 24. November 2011.#Europäische Kommission gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Allgemeiner Grundsatz der Haftung der Mitgliedstaaten für einen Verstoß eines ihrer letztinstanzlichen Gerichte gegen das Unionsrecht - Ausschluss jeglicher Haftung des Staates für eine Auslegung von Rechtsvorschriften oder eine Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch ein letztinstanzliches Gericht - Vom nationalen Gesetzgeber auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines solchen Gerichts beschränkte Haftung des Staates.#Rechtssache C-379/10.

ECLI:EU:C:2011:775Eu Chamb 03 C24.11.2011