ECLI:EU:C:2011:183•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 24. März 2011.#Europäische Kommission gegen Republik Slowenien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kontrolle der Umweltbelastung - Grenzwerte für die PM10-Konzentrationen in der Luft.#Rechtssache C-365/10.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 24. März 2011.#Europäische Kommission gegen Republik Slowenien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kontrolle der Umweltbelastung - Grenzwerte für die PM10-Konzentrationen in der Luft.#Rechtssache C-365/10.
ECLI:EU:C:2011:183Eu Chamb 03 C24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (ABl. L 163, S. 41) und gegen Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152, S. 1) – Nichterlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die PM 10 ‑Konzentrationen in der Luft nicht die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten
Tenor
Tenor
1. Die Republik Slowenien hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft verstoßen, dass in den Jahren 2005 — 2007 die Grenzwerte für die jährlichen und täglichen PM 10‑ Konzentrationen in der Luft überschritten wurden.
2. Die Republik Slowenien trägt die Kosten.
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