ECLI:EU:C:2011:95•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 17. Februar 2011.#Europäische Kommission gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft [INSPIRE] - Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form - Unvollständige Umsetzung.#Rechtssache C-321/10.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 17. Februar 2011.#Europäische Kommission gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft [INSPIRE] - Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form - Unvollständige Umsetzung.#Rechtssache C-321/10.
ECLI:EU:C:2011:95Eu Chamb 07 C17.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108, S. 1) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
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