ECLI:EU:C:2010:791•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2010.#Europäische Kommission gegen Königreich der Niederlande.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/44/EG - Aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor - Verfahrensregeln und Bewertungskriterien.#Rechtssache C-233/10.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2010.#Europäische Kommission gegen Königreich der Niederlande.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/44/EG - Aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor - Verfahrensregeln und Bewertungskriterien.#Rechtssache C-233/10.
ECLI:EU:C:2010:791Eu Chamb 07 C16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (ABl. L 247, S. 1) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.
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