ECLI:EU:C:2010:464•Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 29. Juli 2010.#Europäische Kommission gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/21/EG - Umweltschutz - Abfallbewirtschaftung - Mineralgewinnung - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-35/10.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 29. Juli 2010.#Europäische Kommission gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/21/EG - Umweltschutz - Abfallbewirtschaftung - Mineralgewinnung - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-35/10.
ECLI:EU:C:2010:464Eu Chamb 08 C29.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (ABl. L 102, S. 15) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
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