ECLI:EU:T:2011:434•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. September 2011.#Meredith Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BETTER HOMES AND GARDENS - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung durch den Prüfer - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-524/09.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. September 2011.#Meredith Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BETTER HOMES AND GARDENS - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung durch den Prüfer - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-524/09.
ECLI:EU:T:2011:434Eu Chamb 04 T07.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 23. September 2009 (Sache R 517/2009‑2) über die Anmeldung des Wortzeichens BETTER HOMES AND GARDENS als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Meredith Corp. trägt die Kosten.
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