ECLI:EU:T:2010:541•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2010.#José Manuel Baena Grupo, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das eine sitzende Figur darstellt - Ältere Gemeinschaftsbildmarke - Nichtigkeitsgrund - Eigenart - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Art. 6 und Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002.#Rechtssache T-513/09.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2010.#José Manuel Baena Grupo, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das eine sitzende Figur darstellt - Ältere Gemeinschaftsbildmarke - Nichtigkeitsgrund - Eigenart - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Art. 6 und Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002.#Rechtssache T-513/09.
ECLI:EU:T:2010:541Eu Chamb 07 T16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Oktober 2009 (Sache R 1323/2008‑3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Herbert Neuman und Andoni Galdeano del Sel einerseits und der José Manuel Baena Grupo, SA andererseits
Angaben zur Rechtssache
>lt>18
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. Oktober 2009 (Sache R 1323/2008‑3) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der José Manuel Baena Grupo, SA. Herbert Neuman und Andoni Galdeano del Sel tragen ihre eigenen Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.