ECLI:EU:T:2010:540•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2010.#LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke KOMPRESSOR PLUS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-497/09.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2010.#LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke KOMPRESSOR PLUS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-497/09.
ECLI:EU:T:2010:540Eu Chamb 02 T16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. September 2009 (Sache R 397/2009‑1) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke KOMPRESSOR PLUS
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die LG Electronics, Inc. trägt die Kosten.
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