ECLI:EU:T:2011:317•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 28. Juni 2011.#ReValue Immobilienberatung GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ReValue - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Begründungspflicht - Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T-487/09.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 28. Juni 2011.#ReValue Immobilienberatung GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ReValue - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Begründungspflicht - Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T-487/09.
ECLI:EU:T:2011:317Eu Chamb 02 T28.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Oktober 2009 (Sache R 531/2009‑4) über die Anmeldung des Bildzeichens ReValue als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die ReValue Immobilienberatung GmbH trägt die Kosten.
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