ECLI:EU:T:2012:50•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 2. Februar 2012.#Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.#EAGFL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Verarbeitung von Tomaten und Lagerung von Reis – Schlüsselkontrollen – Integriertes System zur Verwaltung und Kontrolle bestimmter gemeinschaftlicher Beihilferegelungen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T‑469/09.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 2. Februar 2012.#Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.#EAGFL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Verarbeitung von Tomaten und Lagerung von Reis – Schlüsselkontrollen – Integriertes System zur Verwaltung und Kontrolle bestimmter gemeinschaftlicher Beihilferegelungen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T‑469/09.
ECLI:EU:T:2012:50Eu Chamb 07 T02.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/721/EG der Kommission vom 24. September 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 257, S. 28)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.