ECLI:EU:T:2011:198•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 5. Mai 2011.#CheapFlights International Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Cheapflights - Ältere nationale Bildmarke CheapFlights - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-460/09.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 5. Mai 2011.#CheapFlights International Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Cheapflights - Ältere nationale Bildmarke CheapFlights - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-460/09.
ECLI:EU:T:2011:198Eu Chamb 07 T05.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 31. August 2009 (Sache R 1356/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Protec Health International Ltd und der Astex Therapeutics Ltd
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 31. August 2009 (Sache R 1356/2007-4) wird aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das HABM und die Cheapflights Ltd tragen die Kosten einschließlich der Kosten, die der CheapFlights International Ltd im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.
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