ECLI:EU:T:2010:522•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. Dezember 2010.#Harry Wind gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Wind - Ältere nationale Bildmarke Wind - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen.#Rechtssache T-451/09.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. Dezember 2010.#Harry Wind gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Wind - Ältere nationale Bildmarke Wind - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen.#Rechtssache T-451/09.
ECLI:EU:T:2010:522Eu Chamb 08 T15.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. September 2009 (Sache R 1470/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Harry Wind und der Sanyang Industry Co., Ltd
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Harry Wind trägt die Kosten.
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