ECLI:EU:T:2011:23•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 2. Februar 2011.#Oyster Cosmetics SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Oyster Cosmetics - Ältere Gemeinschaftsbildmarke Kadus oystra AUTO STOP PROTECTION - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-437/09.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 2. Februar 2011.#Oyster Cosmetics SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Oyster Cosmetics - Ältere Gemeinschaftsbildmarke Kadus oystra AUTO STOP PROTECTION - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-437/09.
ECLI:EU:T:2011:23Eu Chamb 04 T02.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. August 2009 (Sache R 1367/2008‑1) über ein Widerspruchsverfahren zwischen der Kadabell GmbH & Co. KG und der Oyster Cosmetics SpA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Oyster Cosmetics SpA trägt die Kosten.
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