ECLI:EU:T:2011:576•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2011.#Honda Motor Co. Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BLAST - Ältere Gemeinschafts- und Benelux-Wortmarken BLAST - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Schwache Kennzeichnungskraft der älteren Marken.#Rechtssache T-425/09.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2011.#Honda Motor Co. Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BLAST - Ältere Gemeinschafts- und Benelux-Wortmarken BLAST - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Schwache Kennzeichnungskraft der älteren Marken.#Rechtssache T-425/09.
ECLI:EU:T:2011:576Eu Chamb 07 T06.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Juli 2009 (Sache R 1097/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Hendrik Blok und Honda Motor Co. Ltd
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Honda Motor Co. Ltd trägt die Kosten.
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