ECLI:EU:T:2011:121•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 24. März 2011.#Cybergun SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke AK 47 - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-419/09.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 24. März 2011.#Cybergun SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke AK 47 - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-419/09.
ECLI:EU:T:2011:121Eu Chamb 05 T24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. August 2009 (Sache R 1101/2007‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Umarex Sportwaffen GmbH & Co. KG und der Cybergun SA
Angaben zur Rechtssache
>lt>5
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Cybergun SA trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.