ECLI:EU:T:2011:246•Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 25. Mai 2011.#Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Wappen darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Nachahmung eines staatlichen Hoheitszeichens im heraldischen Sinne - Art. 7 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft.#Rechtssache T-397/09.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 25. Mai 2011.#Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Wappen darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Nachahmung eines staatlichen Hoheitszeichens im heraldischen Sinne - Art. 7 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft.#Rechtssache T-397/09.
ECLI:EU:T:2011:246Eu Chamb 03 T25.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 1361/2008-1) über die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die das Wappen des Hauses Hannover darstellt
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg trägt die Kosten.
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