ECLI:EU:T:2010:521•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. Dezember 2010.#Luciano Bianchin gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke GASOLINE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke GAS - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-380/09.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. Dezember 2010.#Luciano Bianchin gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke GASOLINE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke GAS - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-380/09.
ECLI:EU:T:2010:521Eu Chamb 08 T15.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 13. Juli 2009 (Sache R 1455/2008‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Grotto SpA und Luciano Bianchin
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Luciano Bianchin trägt die Kosten.
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