ECLI:EU:T:2011:753•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2011.#Mövenpick Holding gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PASSIONATELY SWISS - Absolutes Eintragungshindernis - Geografische Herkunftsangabe - Fehlende Unterscheidungskraft.#Rechtssache T-377/09.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2011.#Mövenpick Holding gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PASSIONATELY SWISS - Absolutes Eintragungshindernis - Geografische Herkunftsangabe - Fehlende Unterscheidungskraft.#Rechtssache T-377/09.
ECLI:EU:T:2011:753Eu Chamb 04 T15.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 1457/2008‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens PASSIONATELY SWISS als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Mövenpick Holding trägt die Kosten.
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