ECLI:EU:T:2011:225•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Mai 2011.#Glenton España, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke POLO SANTA MARIA - Ältere Benelux-Bildmarke in Form der Silhouette eines Polospielers - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-376/09.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Mai 2011.#Glenton España, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke POLO SANTA MARIA - Ältere Benelux-Bildmarke in Form der Silhouette eines Polospielers - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-376/09.
ECLI:EU:T:2011:225Eu Chamb 02 T18.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Juni 2009 (Sache R 594/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der The Polo/Lauren Company, LP, und der Glenton España, SA
Angaben zur Rechtssache
>lt>6
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Glenton España, SA trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.