ECLI:EU:T:2011:97•Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 21. März 2011.#Visti Beheer BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke GOLD MEISTER - Ältere nationale und Gemeinschaftswortmarke MEISTER - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-372/09.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 21. März 2011.#Visti Beheer BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke GOLD MEISTER - Ältere nationale und Gemeinschaftswortmarke MEISTER - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-372/09.
ECLI:EU:T:2011:97Eu Chamb 03 T21.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Juni 2009 (Sache R 1465/2008‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Meister & Co. AG und der Visti Beheer BV
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Visti Beheer BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des HABM.
3. Die Meister & Co. AG trägt ihre eigenen Kosten.
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