ECLI:EU:T:2010:510•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Dezember 2010.#Fédération internationale des logis gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einem braunen Farbton besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-329/09.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Dezember 2010.#Fédération internationale des logis gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einem braunen Farbton besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-329/09.
ECLI:EU:T:2010:510Eu Chamb 06 T09.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2009 (Sache R 202/2009‑1) betreffend die Anmeldung eines braunen Farbtons als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Fédération internationale des logis trägt die Kosten.
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