ECLI:EU:T:2010:227•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. Juni 2010.#Oliver Hoelzer gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SAFELOAD - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-315/09.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. Juni 2010.#Oliver Hoelzer gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SAFELOAD - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-315/09.
ECLI:EU:T:2010:227Eu Chamb 05 T09.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Juni 2009 (Sache R 1157/2008‑4) über die Anmeldung des Bildzeichens SAFELOAD als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Oliver Hoelzer trägt die Kosten.
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