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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:T:2011:157•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. April 2011.#Fuller & Thaler Asset Management, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldungen der Gemeinschaftswortmarken BEHAVIOURAL INDEXING und BEHAVIOURAL INDEX - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssachen T-310/09 und T-383/09.

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Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. April 2011.#Fuller & Thaler Asset Management, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldungen der Gemeinschaftswortmarken BEHAVIOURAL INDEXING und BEHAVIOURAL INDEX - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssachen T-310/09 und T-383/09.

ECLI:EU:T:2011:157Eu Chamb 04 T12.04.2011

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

In der Rechtssache T‑310/09 Klage gegen die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des HABM vom 28. April 2009 (Sache R 323/2008‑G) über die Anmeldung des Wortzeichens BEHAVIOURAL INDEXING als Gemeinschaftsmarke und in der Rechtssache T‑383/09 Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2009 (Sache R 138/2009‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens BEHAVIOURAL INDEX als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Rechtssachen T‑310/09 und T‑383/09 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2. Die Klagen werden abgewiesen.

3. Die Fuller & Thaler Asset Management, Inc. trägt in den Rechtssachen T‑310/09 und T‑383/09 ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

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