ECLI:EU:T:2011:516•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 22. September 2011.#Cesea Group Srl gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke Mangiami - Ältere internationale Wortmarke MANGINI - Zulässigkeit neuer Beweismittel - Art. 76 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-250/09.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 22. September 2011.#Cesea Group Srl gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke Mangiami - Ältere internationale Wortmarke MANGINI - Zulässigkeit neuer Beweismittel - Art. 76 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-250/09.
ECLI:EU:T:2011:516Eu Chamb 07 T22.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. April 2009 (Sache R 982/2008‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Mangini & C. Srl und der Cesea Group Srl
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. April 2009 (Sache R 982/2008‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.
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