ECLI:EU:T:2011:537•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. September 2011.#Mustapha El Jirari Bouzekri gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke NC NICKOL - Ältere Gemeinschaftsbildmarke NIKE - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Fehlende Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94.#Rechtssache T-207/09.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. September 2011.#Mustapha El Jirari Bouzekri gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke NC NICKOL - Ältere Gemeinschaftsbildmarke NIKE - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Fehlende Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94.#Rechtssache T-207/09.
ECLI:EU:T:2011:537Eu Chamb 02 T27.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Februar 2009 (Sache R 554/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Nike International Ltd und Herrn Mustapha El Jirari Bouzekri
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. Februar 2009 (Sache R 554/2008‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten von Herrn Mustapha El Jirari Bouzekri. Die Nike International Ltd trägt ihre eigenen Kosten.
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