ECLI:EU:T:2011:348•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Juli 2011.#Republik Slowenien gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Kulturpflanzen.#Rechtssache T-197/09.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Juli 2011.#Republik Slowenien gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Kulturpflanzen.#Rechtssache T-197/09.
ECLI:EU:T:2011:348Eu Chamb 02 T12.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 75, S. 15), soweit sie die Republik Slowenien betrifft
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Republik Slowenien trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.