ECLI:EU:T:2011:611•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 20. Oktober 2011.#Poloplast GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke P - Ältere Gemeinschaftsbildmarken P und P POLYPIPE - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).#Rechtssache T-189/09.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 20. Oktober 2011.#Poloplast GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke P - Ältere Gemeinschaftsbildmarken P und P POLYPIPE - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).#Rechtssache T-189/09.
ECLI:EU:T:2011:611Eu Chamb 05 T20.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Februar 2009 (Sache R 80/2008-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Polypipe Ltd und der Poloplast GmbH & Co. KG.
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Poloplast GmbH & Co. KG trägt die Kosten einschließlich der Aufwendungen der Polypipe Ltd, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) notwendig waren.
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