ECLI:EU:T:2011:119•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011.#Densmore Ronald Dover gegen Europäisches Parlament.#Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments - Kontrolle der Verwendung der Vergütungen - Zulagen für parlamentarische Assistenz - Ausgabenbelege - Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge.#Rechtssache T-149/09.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011.#Densmore Ronald Dover gegen Europäisches Parlament.#Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments - Kontrolle der Verwendung der Vergütungen - Zulagen für parlamentarische Assistenz - Ausgabenbelege - Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge.#Rechtssache T-149/09.
ECLI:EU:T:2011:119Eu Chamb 08 T24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung D (2009) 4639 des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. Januar 2009 über die Rückforderung der dem Kläger als Vergütungen des Parlaments gezahlten Beträge
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung D (2009) 4639 des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. Januar 2009 wird für nichtig erklärt, soweit mit ihr die Rückforderung eines Betrags von 193 001 Pfund Sterling angeordnet wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das Parlament und Herr Densmore Ronald Dover tragen ihre eigenen Kosten.
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