ECLI:EU:T:2010:120•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. März 2010.#Eliza Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wort eliza - Ältere Gemeinschaftswortmarke ELISE - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr - Zurückweisung der Anmeldung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-130/09.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. März 2010.#Eliza Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wort eliza - Ältere Gemeinschaftswortmarke ELISE - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr - Zurückweisung der Anmeldung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-130/09.
ECLI:EU:T:2010:120Eu Chamb 07 T24.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Juli 2008 (Sache R 1244/2008-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Went Computing Consultancy Group BV und der Eliza Corp.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Eliza Corporation trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Went Computing Consultancy Group BV.
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