ECLI:EU:T:2011:193•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 4. Mai 2011.#Bongrain SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke APETITO - Ältere Gemeinschaftswortmarke apetito - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).#Rechtssache T-129/09.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 4. Mai 2011.#Bongrain SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke APETITO - Ältere Gemeinschaftswortmarke apetito - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).#Rechtssache T-129/09.
ECLI:EU:T:2011:193Eu Chamb 04 T04.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Februar 2009 (Sache R 720/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der apetito AG und der Bongrain SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Bongrain SA trägt die Kosten.
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