ECLI:EU:T:2010:361•Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 8. September 2010.#Icebreaker Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ICEBREAKER - Ältere nationale Wortmarke ICEBERG - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-112/09.
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 8. September 2010.#Icebreaker Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ICEBREAKER - Ältere nationale Wortmarke ICEBERG - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-112/09.
ECLI:EU:T:2010:361Eu Chamb 01 T08.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Januar 2009 (Sache R 1536/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Gilmar SpA und der Icebreaker Ltd
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Icebreaker Ltd trägt die Kosten.
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