ECLI:EU:T:2011:688•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 23. November 2011.#Gert-Jan Dennekamp gegen Europäisches Parlament.#Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend die Teilnahme bestimmter Mitglieder des Europäischen Parlaments an der Regelung über ein zusätzliches Ruhegehalt - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme betreffend den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen - Art. 8 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 45/2001 - Übermittlung personenbezogener Daten.#Rechtssache T-82/09.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 23. November 2011.#Gert-Jan Dennekamp gegen Europäisches Parlament.#Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend die Teilnahme bestimmter Mitglieder des Europäischen Parlaments an der Regelung über ein zusätzliches Ruhegehalt - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme betreffend den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen - Art. 8 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 45/2001 - Übermittlung personenbezogener Daten.#Rechtssache T-82/09.
ECLI:EU:T:2011:688Eu Chamb 02 T23.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung A (2008) 22050 des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2008, mit der dem Kläger der Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend die Teilnahme bestimmter Mitglieder des Europäischen Parlaments an der Regelung über ein zusätzliches Ruhegehalt verweigert wurde
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Gert-Jan Dennekamp trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Parlaments.
3. Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) tragen ihre eigenen Kosten.
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