ECLI:EU:T:2010:289•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. Juli 2010.#Herhof-Verwaltungsgesellschaft mbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke stabilator - Ältere Gemeinschaftswortmarke STABILAT - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-60/09.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. Juli 2010.#Herhof-Verwaltungsgesellschaft mbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke stabilator - Ältere Gemeinschaftswortmarke STABILAT - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-60/09.
ECLI:EU:T:2010:289Eu Chamb 04 T07.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Dezember 2008 (Sachen R 483/2008‑4 und R 705/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Herhof-Verwaltungsgesellschaft mbH und der Stabilator sp. z o.o.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Herhof-Verwaltungsgesellschaft mbH trägt die Kosten.
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