ECLI:EU:T:2010:428•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 7. Oktober 2010.#Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch eV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke diegesellschafter.de - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-47/09.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 7. Oktober 2010.#Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch eV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke diegesellschafter.de - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-47/09.
ECLI:EU:T:2010:428Eu Chamb 08 T07.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 27. November 2008 (Sache R 094/2008‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens diegesellschafter.de als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
>lt>2
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e. V. trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.