Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 23. Oktober 2012.#Frank Vanhecke gegen Europäisches Parlament.#Vorrechte und Befreiungen – Mitglied des Parlaments – Aufhebung der Immunität – Nichtigkeitsklage – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Erledigung.#Rechtssache T‑14/09.

ECLI:EU:T:2012:560Eu Chamb 01 T23.10.2012

Gesamter Gesetzestext





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 23. Oktober 2012 –
Vanhecke/Parlament

(Rechtssache T-14/09)

„Vorrechte und Befreiungen – Mitglied des Parlaments – Aufhebung der Immunität – Nichtigkeitsklage – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Erledigung“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsschutzinteresse – Erfordernis eines bestehenden und gegenwärtigen Interesses – Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses, die Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments aufzuheben – Durch Einstellung beendetes nationales Strafverfahren – Nationale Gerichtsentscheidung, die nach Erhebung der Nichtigkeitsklage rechtskräftig geworden ist – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Erledigung (Art. 230 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 113) (vgl. Randnrn. 23-29)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments vom 18. November 2008, die parlamentarische Immunität des Klägers aufzuheben

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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