ECLI:EU:C:2011:171•Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 23. März 2011.#Republik Estland gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Zucker - Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose für die neuen Mitgliedstaaten.#Rechtssache C-535/09 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 23. März 2011.#Republik Estland gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Zucker - Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose für die neuen Mitgliedstaaten.#Rechtssache C-535/09 P.
ECLI:EU:C:2011:171Eu Chamb 08 C23.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 2. Oktober 2009, Estland/Kommission (T‑324/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 832/2005 der Kommission vom 31. Mai 2005 über die Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose für die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei (ABl. L 138, S. 3) abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Republik Estland trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
3. Die Republik Lettland trägt ihre eigenen Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.